
Fakt ist, dass der BND eine vierstellige Anzahl von problematischen Selektoren eingesetzt hat. Unklar ist, ob sich die Anzahl der Selektoren im oberen oder unteren vierstelligen Bereich befindet. Der Einsatz dieser Selektoren wurde nach den Veröffentlichungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters von Edward Snowden im Sommer 2013 eingestellt. Die Angelegenheit soll auch im Kanzleramt bekannt gewesen sein. Im Kanzleramt wurde jedoch geschwiegen. Bisher war lediglich bekannt, dass es NSA-Selektoren gegeben hat.
Seit mehreren Wochen untersucht ein ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht die Selektorenlisten der NSA. Der Richter wird jedoch nur seine Eindrücke wiedergegeben, nicht jedoch Einblick in die Liste selbst gewähren. Diesen Einblick in die Listen fordern jedoch Grüne und Linke, um sich selbst ein Bild machen zu können. Der US-Geheimdienst NSA lehnt das Einsehen in die Praxis der Geheimdienstkooperationen ab. Die Frage, die im Raum steht ist, ob die verwendeten Suchbegriffe auch vom Auftragsprofil des BND gedeckt waren.