Heidenau: Versammlungsverbot bleibt bestehen –– Willkommensfest darf stattfinden

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Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat am Freitag in einem Eilverfahren beschlossen, dass das Versammlungsverbot in der sächsischen Kleinstadt Heidenau bestehen bleibt. Alle vom Bündnis „Dresden Nazifrei“ angekündigten Veranstaltungen dürfen hingegen stattfinden, ebenso wie das Willkommnensfest für die Flüchtlinge in Heidenau. Das Landesratsamt hatte zuvor aufgrund eines personellen Notstands bei der Polizei ein generelles Demonstrationsverbot in und um Heidenau verhängt. Die Dresdner Richter halten das generelle Veranstaltungsverbot für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Die Veranstaltungen der Rechtsextremen am Freitag und Samstag wurden verboten. Sachsens Innenminister erklärte, dass es sehr wichtig sei, dass beim Willkommensfest von Heidenau ein friedliches Zeichen ausgeht. Zahlreiche Politiker in Deutschland hatten das generelle Versammlungsverbot an diesem Wochenende in Heidenau scharf kritisiert. Für die stattfindenden Demonstrationen gelten strenge Regeln: Es darf kein Alkohol konsumiert werden. Außerdem sind Waffen und Feuerwerkskörper verboten und Hunde mit Ausnahme von Blindenhunden. Die schweren rechtsextremen Ausschreitungen vor dem neuen Asylbewerberheim in Heidenau könnten Auswirkungen auf das NPD-Verbotsverfahren haben. In dem verbotsverfahren ist nicht nur das Verhalten der Mitglieder, sondern auch das der Anhänger maßgeblich.