
Bundesjustizminister Maas hat am Dienstag personelle Konsequenzen gezogen und den Generalbundesanwalt Range in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Maas sagte zur Begründung, dass das Vertrauen „nachhaltig gestört“ sei. Zuvor hatte der Generalbundesanwalt Range dem Minister vor laufenden Kameras einen „unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“ vorgeworfen. Dieser Schritt ist ungewöhnlich, denn der Generalbundesanwalt ist als sogenannter politischer Beamter dem Bundesjustizministerium unterstellt. Die Behörde kann dem Generalbundesanwalt Weisungen erteilen und ihn auch ohne Begründung in den vorzeitigen Ruhestand versetzen. Der Auslöser sind die laufenden Ermittlungen gegen die Journalisten von „netzpolitik.org“. Über 50 Jahre nach der „Spiegel-Affäre“ hatte der Generalbundesanwalt Journalisten in Deutschland wieder Landesverrat vorgeworfen. Der Generalbundesanwalt hatte Ermittlungen gegen die Journalisten des Blogs wegen Landesverrats eingeleitet (wir berichteten). Das Ministerium hatte ihn angewiesen ein in Auftrag gegebenes Gutachten über die Zulässigkeit der Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs „netzpolitik.org“ sofort zu stoppen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein unabhängiger Gutachter bereits bestätigt, dass die Blogger Staatsgeheimnisse publik gemacht haben.
Die beiden angeklagten Jornalisten trugen den Fall, als sie über das Verfahren informiert wurden, in die Öffentlichkeit. Die Empörung war groß. Kritiker warfen der Generalbundesanwaltschaft die Missachtung der Pressefreiheit vor. Innerhalb kürzester Zeit entwickelte sich der Fall zu einem handfesten Skandal.
Als möglichen Nachfolger schlug Maas den Münchener Generalstaatsanwalt Peter Frank vor.
Die Ermittlungen gegen die Betreiber von „netzpolitik.org“ wurden auch am Dienstag nicht eingestellt, sodass nach wie vor wegen Landesverrats gegen die Blogbetreiber ermittelt wird. Die betroffenen Journalisten forderten die sofortige Aufhebung der Ermittlungen.