
Ausländerhetze im öffentlichen Raum fällt nicht unter die Meinungsfreiheit. Der Grat zwischen Volksverhetzung und Meinungsfreiheit ist schmal. Das hat ein 25-jähriger Mann aus Bayern inzwischen gelernt und muss teuer für diese Erkenntnis bezahlen. In den sozialen Netzwerken wird immer mehr gegen Flüchtlinge gepöbelt. Der Mann antwortete auf einen Post in der lokalen Facebook-Gruppe „Spottet Pocking“. In der Gruppe geht es um Sachspenden für Ayslbewerber. Er schrieb dort: „I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für des Gfrast. Lieferung frei Haus.“ Die Richter bewerteten diesen Kommentar als volksverhetzend.
Für diese 17 Wörter muss der Mann 7.500 Euro Strafe bezahlen, urteilten die Richter. Der Facebook-Nutzer sagte bei der Polizei aus, dass er den Kommentar nicht selbst verfasst hat, weil jemand anderes sein Handy genutzt hatte. Vor Gericht gab der 25-Jährige schließlich zu den Post selbst geschrieben zu haben. Er sagte: „Ich entschuldige mich, das war großer Blödsinn. Ich würde so etwas nicht mehr machen.“ Der Verteidiger des 25-Jähgrigen teilte vor Gericht mit, dass sein Mandant kein Verfechter rechten Gedankenguts sei. Da die Polizei jedoch einschlägiges Bildmaterial auf dem Handy des 25-Jährigen entdeckte, kam es zur Anklage. Strafmildernd wirkte sich das Geständnis des Mannes aus.