Aus für Betreuungsgeld : Bayern will Betreuungsgeld weiter zahlen

Symbolfoto: © Thorben Wengert | pixelio.de

Das Betreuungsgeld ist die am heftigsten umstrittene Familienleistung der vergangenen Jahre in Deutschland. Am Dienstag urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt. Der Bund hätte das Gesetz gar nicht erst erlassen dürfen, weil er dafür nicht zuständig sei, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Die Gesetzgebungskompetenz liegt bei den jeweiligen Ländern. Das Betreuungsgeld wird von Gegnern seit Jahren als „Herdprämie“ kritisiert. Die Klage Hamburgs war damit erfolgreich. Das Gericht erklärte die Regelungen des Bundes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen. Weiter urteilte das Gericht, dass das Betreuungsgeld nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig sei. Eltern die das Betreuungsgeld beziehen, müssen wahrscheinlich nicht zeitnah damit rechnen, dass die Leistung gestoppt wird. Die Richter ordneten in ihrem verkündeten Urteil keine Übergangsfrist ein. Hamburg begrüßte das Aus des Betreuungsgeldes.

Das Betreuungsgeld betrug monatlich 150 Euro und wurde an Eltern gezahlt, die für ihre ein- oder zweijährigen Kinder keine staatlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch genommen haben. Diese Leistung wird zur Zeit von 455.000 Familien bezogen.

CSU-Chef Horst Seehofer teilte mit, dass Bayern trotz des gesprochenen Urteils weiterhin am Betreuungsgeld festhalten wird.